Wer zum ersten Mal ein Gutachten beauftragt, weiß oft nicht, was auf ihn zukommt: Wie lange dauert das? Muss ich das Auto irgendwohin bringen? Welche Papiere brauche ich? Und was passiert danach mit dem Gutachten?
Dieser Ratgeber beschreibt den gesamten Ablauf, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Regulierung durch die Versicherung.
Schritt 1: Kontakt und kostenlose Ersteinschätzung
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch – telefonisch, per WhatsApp oder über das Anfrageformular. Schildern Sie, was passiert ist: Art des Schadens, Zeitpunkt, Haftungslage, ob das Fahrzeug noch fährt.
Daraus ergibt sich bereits, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ob der Schaden im Bagatellbereich liegt. Diese Einschätzung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Fotos vom Schaden helfen, sind aber kein Muss.
Schritt 2: Besichtigung vor Ort
Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Sie müssen nirgendwohin fahren – gerade bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen ist das wichtig. In Hagen und Umgebung bin ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
Die Aufnahme selbst dauert je nach Schadenumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Dabei wird der Schaden vollständig fotografiert, vermessen und dokumentiert, die Fahrzeugidentität und Ausstattung aufgenommen, die Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft und nach Vorschäden gesucht.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Falls vorhanden: Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen
- Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung mit Schadennummer
- Serviceheft und Rechnungen zu früheren Reparaturen, wenn greifbar
Waschen Sie das Fahrzeug vorher nicht und lassen Sie nichts demontieren. Je unverfälschter der Zustand, desto belastbarer die Dokumentation.
Schritt 3: Auswertung und Kalkulation
Nach der Besichtigung folgt die Auswertung. Die Reparaturkosten werden auf Basis der Herstellervorgaben kalkuliert, mit den tatsächlichen Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen. Parallel werden Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt und, wo einschlägig, die merkantile Wertminderung berechnet.
Ebenfalls Teil der Auswertung: die voraussichtliche Reparaturdauer, die für den Nutzungsausfall maßgeblich ist, sowie die Einstufung in die Fahrzeuggruppe für den Tagessatz.
Schritt 4: Das fertige Gutachten
In der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Besichtigung, bei einfachen Fällen oft schneller. Es enthält alle Positionen, die Ihren Schaden ausmachen – nicht nur die Reparaturkosten.
Auf Wunsch geht es direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Anwalt. Sie bekommen in jedem Fall ein eigenes Exemplar, denn das Gutachten gehört Ihnen.
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, aufgeschlüsselt nach Arbeit, Teilen und Lack
- Merkantile Wertminderung, soweit einschlägig
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Voraussichtliche Reparaturdauer und Nutzungsausfall mit Fahrzeuggruppe
- Feststellung zur Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Vollständige Fotodokumentation
Schritt 5: Regulierung
Mit dem Gutachten melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung an. Üblicherweise dauert die Prüfung dort zwei bis sechs Wochen. Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, also die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen.
Kürzt die Versicherung einzelne Positionen – was regelmäßig vorkommt – ist das Gutachten die Grundlage für den Widerspruch. Bleibt es strittig, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der nächste Schritt; auch dessen Kosten trägt bei klarer Haftung die Gegenseite.
Was das Gutachten kostet
Bei unverschuldetem Unfall mit klarer Haftungslage: für Sie nichts. Die Gutachterkosten sind Teil Ihres Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, genau wie Reparatur und Wertminderung.
Bei Wert-, Oldtimer- und sonstigen Gutachten erhalten Sie vorab einen Festpreis. Liegt eine Teilschuld vor oder ist die Haftung unklar, bespreche ich das offen, bevor Kosten entstehen.
Sonderfall Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann wird nicht die Reparatur ersetzt, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert – also das, was Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug aufwenden müssen, abzüglich dessen, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch bringt.
Der Restwert ist dabei ein sensibler Punkt. Versicherer legen gern Angebote aus überregionalen Restwertbörsen vor, die deutlich über dem örtlichen Marktniveau liegen. Maßgeblich ist jedoch der auf dem für Sie zugänglichen Markt erzielbare Preis. Im Gutachten wird der Restwert deshalb mit nachvollziehbaren regionalen Angeboten belegt.
Ein Zwischenbereich ist die 130-Prozent-Regel: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen – allerdings nur fachgerecht und vollständig, und Sie müssen das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiternutzen.
Fehler, die hinterher teuer werden
Einige Fehler lassen sich später kaum noch korrigieren, weil die Beweisgrundlage fehlt. Sie zu kennen, erspart Ärger.
- Reparatur starten, bevor der Schaden dokumentiert ist – der Umfang ist dann nicht mehr feststellbar
- Fahrzeug waschen oder aufräumen lassen – Spuren und Anstoßrichtung gehen verloren
- Das Fahrzeug verkaufen, bevor der Restwert ermittelt wurde
- Abfindungserklärung unterschreiben, solange der Schaden nicht vollständig bewertet ist
- Nur einen Kostenvoranschlag einholen, obwohl der Schaden über der Bagatellgrenze liegt
- Den Schaden gar nicht melden, weil die Haftung angeblich klar ist – ohne Schadennummer reguliert niemand
Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
Die Weichen werden in den ersten Minuten gestellt, lange bevor ein Sachverständiger im Spiel ist. Diese Schritte erleichtern alles Weitere erheblich.
- Unfallstelle sichern, Warnblinker und Warnweste, bei Personenschaden sofort Notruf 112
- Bei unklarer Schuldfrage, Personenschaden oder größerem Sachschaden die Polizei hinzuziehen
- Fotos machen: Gesamtsituation, Endstellung beider Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Abständen, Kennzeichen
- Daten des Unfallgegners aufnehmen: Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsschein- oder Kennzeichennummer
- Zeugen notieren – Name und Telefonnummer genügen
- Am Unfallort keine Schuld anerkennen und nichts unterschreiben, was über die reine Datenaufnahme hinausgeht
Melden Sie den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung, selbst wenn Sie ihn nicht verschuldet haben. Das ist eine vertragliche Obliegenheit und hat keine Auswirkung auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Gutachten vor Ort
Ich begutachte Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – in Hagen und der gesamten Region:
